der Fischtechnik International (Ferna) GmbH, Bahnhofstrasse, D-37339 Ferna.
Wir verkaufen und liefern, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist,unter folgenden Bedingungen an Verbraucher und Unternehmer.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
I. Umfang und Lieferpflicht
Für Bestellung und Umfang ist das beiderseitige schriftliche Anerkenntnis maßgebend. Liegt ein solches nicht vor, so ist unsere Auftragsbestätigung, in allen Fällen aber sind unsere allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen maßgebend.
Bestellungen, die unseren Vertretern erteilt werden, sind erst nach unserer Bestätigung rechtsverbindlich. Besondere Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese von uns ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt sind.
Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers/Bestellers, die Bestellung des Käufers/Bestellers vorbehaltlich ausführen. Die unserem Angebot zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind sorgfältig ermittelt, aber nur angenähert maßgebend und für die Lieferung nicht verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Verbesserungen und Änderungen bleiben vorbehalten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechtevor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die unserem Angebot beigefügten Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
II. Preise
Unsere Preise sind Euro Preise der europäischen Währungsunion. Von uns in Katalogen oder Preislistengenannte Preise gelten als unverbindliche Preisempfehlung. Für unsere Lieferungen maßgebend sind in allen Fällen die Preise der Auftragsbestätigung. Falls diese nicht erstellt wurde, gelten die Preise der aktuellen Preislisten am Tage der Lieferung. Alle Preise gelten ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Alle Preise gelten ab Werk. Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von weniger als EURO 150,-wird keinRabatt eingeräumt, um einen Mindermengenzuschlag zu vermeiden.
Mustersendungen werden berechnet, aber bei freier Rücksendung innerhalb von 8 Tagen zurückgenommen. Durch die Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst; diese bleiben unser Eigentum.
III. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Bei Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Besteller akzeptiertenWechsels erfolgen, gelten unsere Ansprüche erst dann als erfüllt, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Soweit der Besteller an den Gegenständen, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, durch Verarbeitung oder Vermischung Eigentümer wird, überträgt er zur Sicherung der genannten Forderungen schon jetzt auf uns dasEigentum der entstandenen Sachen unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er diese für uns verwahrt.
Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet und nur unter derBedingung, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden sofortige Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat; insoweit erteilen wir unsere Einwilligung zur Übertragung unseres Eigentums auf den Dritten. Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Besteller schon mit Abschluss des Geschäftes an uns seine künftige Kaufpreisforderung sicherungshalber ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bis auf Widerruf ist der Wiederverkäufer zur Einziehung der neuentstandenen Kaufpreisforderung befugt. Etwaige Kosten von Inkassi und Interventionen trägt der Besteller.
IV. Zahlung
Werden bei Geschäftsabschluss keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, so sind die Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug frei unserer Zahlungsstelle zu leisten. Bei Bestellernaus dem Ausland, oder deren Kreditverhältnisse uns nicht bekannt sind, erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauszahlung. Bei Produkten, die für unsere Kunden extra angefertigt werden, sind 50% Anzahlung bei Erhalt der Rechnung und 50% bei Versandbereitschaft zu zahlen. Bei Zahlungseinstellung, bei Nachsuchung eines Vergleiches oder Moratoriums seitens des Bestellers wird unsere gesamte Forderung fällig. Als Erfüllungstag gilt der Zeitpunkt, an dem wir über den gezahlten Betrag verfügen können. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne dass es einer besonderenMahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte werden zur Zeit jährliche Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank mindestens jedoch 8% berechnet. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
V. Lieferfristen
Lieferfristen, die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannt werden, sind aufgrund der jeweils vorliegenden Verhältnisse ermittelt, gelten aber nur annähernd. Die Lieferfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Maschinenausfall, Materialmangel oder ähnlicher nicht in unserem Machtbereich liegender Umstände entheben uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten und berechtigen uns nach unserer Wahl zum Vertragsrücktritt, ohne das jedoch der Besteller zum Rücktritt berechtigt wäre, irgendwelche Ansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen.Unsere Leistung gilt als erfüllt, wenn die Ware vertragsgemäß in unserem Werk versandbereit steht und dieVersandbereitschaft an den Besteller mitgeteilt ist, außerdem, wenn sie vertragsgemäß unser Werk verlässt.Falls die Lieferung sich aus vom Besteller zu vertretenden Umständen verzögert, gilt die Lieferfrist bei Meldung derVersandbereitschaft als eingehalten. Teillieferungen sind für uns zulässig. Der Besteller kann solche nicht verlangen.
VI. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, auf den Besteller über, wenn dieSendung unser Werk verlässt, oder von dem Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft, falls eine Absendung ohne unser Verschulden verzögert wird.
Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Die Ware wird sorgfältig überprüft und verpackt. Für Beschädigungen und Brüche, die während des Transportes entstehen, kommen wir nicht auf. Mit dem Übergang der Gefahr auf den Besteller erlangt dieser Eigentum an der Ware und Verpackung, soweit nicht das Eigentum gem. Abschnitt III uns bis zur völligen Bezahlung vorbehalten ist.
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers (in schriftlicher Form) und zu seinen Lasten.
VII. Beanstandung und Rückgabe
Angelieferte Ware ist in jedem Falle, auch bei Beanstandungen, vom Empfänger abzunehmen und zu bezahlen.Beanstandungen können von uns nur bei unverzüglicher detaillierter schriftlicher Rüge, die längstens innerhalb 8 Tagen nach Abnahme erfolgt sein muss, berücksichtigt werden. Bei begründeter Beanstandung behalten wir unsnach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Rücknahme auch unter Aufhebung des Vertrages auf unsere Kosten vor.
In jedem Falle der Rücklieferung wird die Ware nur in dem Zustand, in dem sie unser Werk verlassen hat, zurückgenommen. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
VIII. Mängel, Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung gegenüber unseren Auftraggebern wird nur für den Zeitraum von 6 Monaten nach Gefahrenübergang oder vorher mit der ersten Inbetriebnahme übernommen und nur für Mängel, die nachweisbar infolge eines Umstandes eingetreten sind, der vor dem Gefahrenübergang oder der ersten Inbetriebnahme liegt.
Verlängerte Garantiezeiten für von uns hergestellte Metallprodukte werden in den Auftragsbestätigungen festgelegt. In jedem Falle gelten diese nur für das reine und von uns hergestellte Metallprodukt.
Zugekaufte Teile wie Elektrik, Elektronik, Kunststoffteile, Holz etc. fallen in jeden Falle nur unter die gesetzliche Gewährleistung. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur bei Vorlage des ausgefüllten Gewährleistungscheines oder mit demKaufbeleg erhoben werden.
Übersendet uns der Besteller nicht unverzüglich auf Verlangen Proben des beanstandeten Materials oder verweigert er die Besichtigung und Prüfung der Ware oder bessert er ohne unsere vorherige Zustimmung nach, erlischt die Gewährleistung. Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf die Beseitigung von Material-und Fertigungsfehlern. Kosten desAus-und Einbaus des beanstandeten Produktes am Einsatzort, Fahrtkosten des Reparaturpersonals zum und vom Einsatzort sowie Transportkosten oder andere Folgekosten sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.
Beanstandungen, deren Ursachen auf Einbau-oder Bedienungsfehler, unangemessene Einsatzbedingungen, mangelnde Pflege oder unsachgemäße Reparaturversuche zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung und Haftung ebenso ausgeschlossen wie normaler Verschleiß.
Die Gewährleistung umfasst nicht Verbrauchsmaterialien, Batterien, bzw. Bauteile mit fest integrierten Batterien, Sensoren und auch nicht diejenigen Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unerheblich beeinträchtigen. Reparaturversuche durch den Kunden oder nicht befugte Dritte während der Gewährleistungszeit bewirken ein Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs. Durch eine von uns erbrachte Gewährleistung wird weder die Gewährleistungszeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Gewährleistungszeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch für Folgeschäden jeglicher Art. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, bei Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes.
Ausgetauschte Teile oder ausgetauschte Geräte gehen in unser Eigentum über. Diese Gewährleistungszusage ist gültig innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist uns die Herstellungsweise oder die Materialzusammensetzung vorgeschrieben, dann haften wir in keinem Falle für die Brauchbarkeit der Ware. Der völlige Ausschluss von Fehlern in der Soft-Hardware nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht möglich.Die Verantwortung für die Auswahl der Hard-und Softwarefunktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Käufer. Die Feststellung der Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Werden rechtzeitig erhobeneMängelrügen von uns anerkannt, dann leisten wir innerhalb einer uns gesetzten Nachfrist kostenfreien Ersatz, vorausgesetzt, dass vom Besteller die vereinbarten Verpflichtungen insbesondere die Einhaltung der Zahlungsbedingungen, erfüllt sind.
Kosten irgendwelcher Art, die für das Auswechseln der schadhaften Teile entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Verstreicht eine uns gesetzte Nachfrist für die Behebung einer von uns anerkannten Mängelrüge fruchtlos durch unser Verschulden, dann kann der Besteller das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen demBesteller und uns keine Einigung über das Ausmaß der Minderung zustande, kann der Besteller Wandlungverlangen. Die Wandlung kann vom Besteller nur verlangt werden, wenn sein Interesse an der Lieferung durch denMangel wesentlich beeinträchtigt oder vernichtet wird. Sind die von uns gelieferten Waren nach Zeichnungen,Beschreibungen, Mustern des Bestellers angefertigt, so übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass durch unsere Herstellung und Lieferung in der vorgesehenen Ausführung keine Patente und Schutzrechte Dritter verletztwerden.
IX. Gewerbliche Schutzrechte Dritter(Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster)
Für Ansprüche, die sich aus gewerblichen Schutzrechten Dritter ergeben, haben wir gegenüber dem Bestellerin folgendem Umfang einzustehen:
1. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
2. Sind die von uns gelieferten Waren nach Zeichnungen, Beschreibungen, Mustern des Bestellers angefertigt, so übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass durch unsere Herstellung und Lieferung in der vorgesehenen Ausführung keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Unsere Haftung für die vorsätzliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter bleibt davon unberührt.
3. Erhebt ein Dritter Ansprüche auf gewerbliche Schutzrechte bezüglich des Liefergegenstandes, so hat derBesteller den Nachweis dieses Rechtsmangels erst geführt, wenn gegen ihn oder uns ein rechtskräftiges Urteilergangen ist. Von dieser Regelung wird das Recht des Bestellers, uns den Streit zu verkünden, nicht berührt.
X. Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (USt.-Ident.-Nr.) ab 1.1.1993.
1. Der Abnehmer versichert die Richtigkeit der Angaben seines Namens, seiner Anschrift und seiner USt.-Ident.-Nr., die er unverzüglich ohne Aufforderung, sofern noch nicht geschehen, mitteilt. Er verpflichtet sich, jede Änderung seines Namens, seiner Anschrift und seiner USt.-Ident.-Nr. sowohl uns als auch der für ihn zuständigen Inlands-Finanzbehörde unverzüglich mitzuteilen. Wird eine Lieferung wegen Mängeln bei den Angaben des Namens, der Anschrift oder der USt.-Ident.-Nr. als steuerpflichtig behandelt, ersetzt der Abnehmer die von uns zu zahlende Steuer.
2. Kommt es zu einer Doppelbesteuerung – Erwerbsteuer im Abnehmerland, USt. in Deutschland -, zahlt derAbnehmer die zu viel Gezahlte (weil wegen der Erwerbsteuerpflicht nicht geschuldete USt.) an uns zurück.
XI. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnismittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Ferna. Für das Mahnverfahren wird ausschließlich und schriftlich Ferna als Gerichtsstand vereinbart.Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
XII. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
XIII. Datenschutz
Soweit Fischtechnik International (Ferna) GmbH, unter anderem über das CMS-System oder über die Kunden-Webseiten, personenbezogene Daten des Kunden (z.B.über dessen Mitarbeiter, Endkunden usw.) erhebt und verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag für den Kunden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der zwischen Fischtechnik International (Ferna) GmbH und demKunden abzuschließenden Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den datenschutzkonformen Einsatz des CMS-Systems und der Kunden-Webseiten gegenüber seinen Mitarbeitern, Endkunden und sonstigen Nutzern abzusichern.
Fischtechnik International (Ferna) GmbH, Bahnhofstrasse, D-37339 Ferna
Stand: 14.3.2021